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Umzug mit Kostenübernahme vom Jobcenter in Bremen

Umzugsunternehmen für Bremen & Umgebung

Umzug vom Jobcenter bezahlt

Beziehen Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe und ist der Umzug notwendig? Dann kann das Jobcenter oder Sozialamt die Umzugskosten übernehmen. Wir ziehen Sie zum Festpreis um und liefern den Kostenvoranschlag für Ihren Antrag.

Kostenübernahme möglichKostenvoranschlag fürs AmtFestpreis
0 €

Eigenanteilbei bewilligter Kostenübernahme

Sofort

Kostenvoranschlagfür Ihren Antrag beim Amt

Festpreis

Garantieohne versteckte Kosten

620 €/cbm

Versichertsorgfältig & termintreu

Kurz erklärt

Wer Bürgergeld (SGB II) oder Grundsicherung/Sozialhilfe (SGB XII) bezieht, kann bei einem notwendigen Umzug die Übernahme der angemessenen Umzugskosten durch das Jobcenter bzw. Sozialamt erhalten. Wichtig: Die Zusicherung vor dem Umzug einholen und den Antrag selbst stellen. Wir übernehmen als Umzugsunternehmen aus Bremen den kompletten Umzug zum Festpreis und liefern Ihnen den Kostenvoranschlag, den das Amt verlangt. Angebot in unter 2 Minuten unter 0421 83066208.

Umzug mit Kostenübernahme – wir ziehen um, das Amt zahlt

Ein Umzug kostet Geld, das bei Bürgergeld- oder Sozialhilfebezug oft nicht da ist. Gut zu wissen: Ist der Umzug notwendig – etwa nach Aufforderung des Jobcenters, wegen einer zu teuren Wohnung, aus gesundheitlichen Gründen oder bei Familienzuwachs – kann das Amt die Kosten übernehmen. Wir übernehmen als erfahrenes Umzugsunternehmen aus Bremen Ihren kompletten Wohnungsumzug – vom Ein- und Auspacken über den Transport bis zur Möbelmontage.

So läuft die Kostenübernahme durch das Jobcenter

Das Jobcenter (§ 22 SGB II) bzw. das Sozialamt kann Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernehmen, wenn der Umzug erforderlich ist. Entscheidend: Sie holen die Zusicherung vor dem Umzug ein und stellen den Antrag selbst beim Amt. Wir dürfen und wollen Ihnen den Antrag nicht abnehmen – wir unterstützen Sie aber mit einem klaren Festpreisangebot, das Sie einreichen können. Häufig verlangt das Amt mehrere Kostenvoranschläge; einen davon liefern wir Ihnen sofort.

Kostenvoranschlag für Ihren Antrag

Sie erhalten von uns einen transparenten Festpreis-Kostenvoranschlag mit allen Leistungen – genau in der Form, die Jobcenter und Sozialamt für die Bewilligung brauchen. So können Sie Ihren Antrag zügig und vollständig einreichen. Auf Wunsch ist nach Bewilligung auch eine direkte Abrechnung möglich, damit Sie nicht in Vorleistung gehen.

Zuverlässig umziehen – in Bremen und Umgebung

Unser Team arbeitet sorgfältig, pünktlich und versichert: Auf- und Abbau, Transport, auf Wunsch Entrümpelung der alten Wohnung und ein Möbellift für obere Etagen. Alles aus einer Hand zum Festpreis – in ganz Bremen und im Umland.

Häufige Fragen

Zahlt das Jobcenter meinen Umzug?

Wenn Sie Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII) beziehen und der Umzug notwendig ist, kann das Jobcenter oder Sozialamt die angemessenen Umzugskosten übernehmen. Holen Sie die Zusicherung vor dem Umzug ein und stellen Sie den Antrag selbst – wir liefern den passenden Kostenvoranschlag.

Was braucht das Amt für die Kostenübernahme?

In der Regel einen oder mehrere Kostenvoranschläge und eine Begründung, warum der Umzug notwendig ist. Unser verbindliches Festpreisangebot können Sie direkt einreichen – am besten vor Vertragsabschluss.

Muss ich den Umzug vorstrecken?

Nicht unbedingt. Nach bewilligter Kostenübernahme ist auf Wunsch eine direkte Abrechnung möglich, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.

Was kostet der Umzug?

Die Kosten richten sich nach Wohnungsgröße, Umzugsgut, Etage und Zusatzleistungen. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten – ideal für Ihren Antrag.

So einfach geht's

In drei Schritten zum bezahlten Umzug

1

Kostenvoranschlag anfordern

Sie erhalten von uns ein kostenloses, verbindliches Festpreisangebot – für Ihren Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt.

2

Zusicherung einholen

Sie reichen das Angebot beim Amt ein und lassen die Kostenübernahme vor dem Umzug zusichern.

3

Umziehen & abrechnen

Wir ziehen Sie zuverlässig um und rechnen auf Wunsch direkt mit dem Amt ab.

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Nutzen Sie das Formular oder melden Sie sich direkt – wir antworten schnell und unverbindlich.

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Telefonisch Mo–Sa erreichbar, WhatsApp täglich 9–18 Uhr. Wir rufen Sie auf Wunsch gern zurück.

* Pflichtfeld. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung der Anfrage zu (siehe Datenschutz).

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