Ratgeber
Umzugskosten steuerlich absetzen
Viele Umzugskosten lassen sich von der Steuer absetzen – beruflich veranlasst sogar in voller Höhe. Hier erfahren Sie, was möglich ist und worauf Sie achten müssen.
Kurz erklärt
Umzugskosten sind steuerlich absetzbar: Bei einem beruflich veranlassten Umzug als Werbungskosten (inklusive Umzugsunternehmen), bei privaten Umzügen anteilig als haushaltsnahe Dienstleistung (20 % der Arbeits- und Fahrtkosten). Wichtig sind eine ordentliche Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Für berufliche Umzüge gibt es zusätzlich eine Umzugskostenpauschale.
Beruflich veranlasster Umzug
Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um – etwa wegen eines neuen Jobs, einer Versetzung oder einer deutlich kürzeren Fahrt zur Arbeit – können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für das Umzugsunternehmen, Fahrtkosten und eine gesetzliche Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen.
Privater Umzug
Auch ohne beruflichen Anlass lassen sich Umzüge anteilig absetzen: als haushaltsnahe Dienstleistung. Absetzbar sind 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten (nicht des Materials), bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag pro Jahr.
Das brauchen Sie dafür
- Eine ordentliche Rechnung des Umzugsunternehmens mit ausgewiesenen Arbeits- und Fahrtkosten
- Zahlung per Überweisung (Barzahlung wird vom Finanzamt oft nicht anerkannt)
- Angabe in der Steuererklärung (Werbungskosten bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen)
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Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Details klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Ja. Beruflich veranlasste Umzüge sind als Werbungskosten absetzbar, private Umzüge anteilig als haushaltsnahe Dienstleistung (20 % der Arbeits- und Fahrtkosten).
Was muss auf der Rechnung stehen?
Die Arbeits- und Fahrtkosten sollten getrennt ausgewiesen sein. Zahlen Sie per Überweisung, da Barzahlungen häufig nicht anerkannt werden.
Gibt es eine Umzugskostenpauschale?
Ja, bei beruflich veranlassten Umzügen können Sie zusätzlich eine gesetzliche Pauschale für sonstige Umzugsauslagen geltend machen.
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